Lieferbedingungen

Artikel 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von und alle Verträge mit ALSO International B.V., nachstehend auch als "ALSO International" bezeichnet. Die Gegenpartei von ALSO International wird hier im Folgenden als "Käufer / Auftraggeber" bezeichnet.

2. Der Käufer / Auftraggeber erkennt die Gültigkeit dieser Bedingungen schon durch den Umstand an, dass er einen Auftrag erteilt; die Anwendbarkeit von etwaigen Bedingungen des Käufers / Auftraggebers werden von ALSO International ausdrücklich abgelehnt, und sie haben für Angebote und Verträge, die diesen Bedingungen unterliegen, keine Gültigkeit.

3. Wenn und insoweit wie ein Angebot von und/oder ein Vertrag mit ALSO International von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen enthält, ohne dass die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen uneingeschränkt gültig.

4. Änderungen an und Ergänzungen zu einer Bestimmung in einem Vertrag und/oder diesen allgemeinen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von ALSO International festgelegt wurden; und sie gelten dann nur für den entsprechenden Vertrag.

Artikel 2 Angebote, Preise und Bestellungen

1. Alle Angebote sind freibleibend.

2. Alle Preise verstehen sich als Netto-Bar-Beträge in EURO, ohne Umsatzsteuer (B.T.W.) und andere Abgaben, die von den Behörden festgelegt wurden, und ohne eine Abgabe für "Thuiskopie" (Schutzgemeinschaft für Urheberrechte).

3. ALSO International ist in jedem Fall berechtigt, die vereinbarten Preise und Kostensätze durch eine schriftliche Benachrichtigung des Käufers / Auftraggebers anzupassen.

4. Wenn der Käufer / Auftraggeber mit einer solchen von ALSO International angezeigten Anpassung der Preise und Kostensätze gemäß den Bestimmungen in Artikel 2.3 nicht einverstanden ist, hat der Käufer / Auftraggeber innerhalb einer First von sieben Werktagen nach der in diesem Artikel bestimmten Benachrichtigung das Recht, den Vertrag zu dem Termin schriftlich zu kündigen, der in der Benachrichtigung von ALSO International für das Inkrafttreten der Änderung der Preise bzw. der Kostensätze angegeben wurde.

5. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für ALSO International geltenden Umständen, dazu gehören unter anderem die Einkaufspreise, die Materialpreise, die Löhne und Gehälter, die Sozialabgaben, die Fracht- und/oder Zollgebühren, die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, die Verbrauchssteuern sowie die Abgaben und Belastungen, die direkt oder indirekt von ALSO International erhoben werden bzw. die ALSO International durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Wenn diese Umstände sich nach dem Abschluss des Vertrags, aber vor dem Ende des Ausführung desselben ändern, hat ALSO International das Recht, die sich aus dieser Änderung ergebenden Kosten ohne vorherige Ankündigung an den Käufer / Auftraggeber weiterzugeben.

6. ALSO International ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen. In einem solchen Fall ist ALSO International gehalten, den Käufer / Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen entsprechend zu benachrichtigen, wobei diese Frist ab dem Eingang der Bestellung gerechnet wird.

7. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem dieser von ALSO International schriftlich oder mit einem elektronischen Medium bestätigt wurde.

Artikel 3 Vorauszahlung / Stellen von Sicherheiten

1. ALSO International ist jederzeit berechtigt, vom Käufer / Auftraggeber eine Vorauszahlung oder das Stellen von Sicherheiten zu verlangen, bevor ALSO International zur Lieferung oder zur weiteren Lieferung übergeht.

2. Wenn der Käufer / Auftraggeber mit der verlangten Vorauszahlung oder dem Stellen von Sicherheiten in Verzug bleibt, oder wenn sich bei einer Kontrolle, nach der Beurteilung durch ALSO International, eine herabgesetzte Kreditwürdigkeit herausstellt, wird jede Verpflichtung zur Lieferung von ALSO International hinfällig; dies unbeschadet des Anspruchs von ALSO International auf Vergütung aller Schäden, Kosten und Zinsen, die ALSO International erleidet.

Artikel 4 Lieferung

1. Die von ALSO International aufgegebenen Lieferdaten sind immer nur als Richtwerte zu verstehen, sie können auf keinen Fall als Ausschlussfristen betrachtet werden (deren Nichterfüllung eine substanzielle Vertragsverletzung begründet). ALSO International ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung in Teilen zu liefern. Aus der Überschreitung der erwarteten Lieferzeit erwächst dem Käufer / dem Auftraggeber kein Anspruch auf Aussetzung oder Auflösung des Vertrags, und auch nicht auf Schadenersatz.

2. Wenn im Vertrag schriftlich vereinbart wurde, dass die Lieferung oder die Ausführung des Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgen hat, und der Käufer / Auftraggeber ALSO International schriftlich mitgeteilt hat, dass diese Frist auf keinen Fall überschritten werden darf, ist der Käufer / Auftraggeber berechtigt, nach dem Verstreichen des vereinbarten Termins, ohne dass eine Lieferung oder Ausführung des Vertrags stattgefunden hat, den Vertrag ohne die Zuhilfenahme eines Gerichts aufzuheben; dies unbeschadet des Anspruchs des Käufers / Auftraggebers auf Schadenersatz, ausgenommen bei Vorliegen einer Nichterfüllung, für die ALSO International nicht verantwortlich gemacht werden kann. Der Käufer / Auftraggeber ist verpflichtet, ALSO International davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. ALSO International haftet auf keinen Fall für etwaige Folgeschäden, ganz gleich wie diese bezeichnet werden, und ganz gleich aus welchem Grund diese entstanden sind.

3. ALSO International hat seine Lieferpflichten erfüllt, wenn ALSO International dem Käufer / Auftraggeber die Bestellung einmal angeboten hat. Der Bericht der Partei, die den Transport ausgeführt hat, stellt dabei den vollständigen Nachweis des Angebots zur Lieferung dar. Wenn die Waren durch Zutun des Käufers / Auftraggebers nicht geliefert werden können, gehen die Kosten für die Rücksendung und die Lagerung sowie andere erforderliche Kosten zu Lasten des Käufers / Auftraggebers; wobei dieser Betrag mindestens 10% der Rechnungssumme einschließlich der Versandkosten umfasst. ALSO International ist erst dann zum erneuten Anbieten der Waren gehalten, nachdem die im vorstehenden Satz bestimmten Kosten, der Kaufpreis der Waren und die Transportkosten für das erneute Anbieten in voller Höhe an ALSO International entrichtet wurden.

4. Der vorstehende Satz findet ebenfalls Anwendung, wenn der Käufer / Auftraggeber die Annahme der Waren verweigert. In einem solchen Fall ist ALSO International nicht zum erneuten Anbieten der Waren verpflichtet, sondern ALSO International hat dann das Recht, diese Waren an Dritte zu verkaufen oder anderweitig über diese Waren zu verfügen; dies unbeschadet der Ansprüche von ALSO International auf Schadenersatz.

5. Wenn bei Lieferung auf Abruf keine Frist vereinbart wurde, gilt hier eine Frist von einem Monat, beginnend mit dem Tag, an dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Nach dem Verstreichen dieser Frist oder nach dem Verstreichen der vereinbarten Abruffrist hat ALSO International das Recht, ohne Berücksichtigung von etwaigen Fristen, die Bezahlung der auf Abruf gekauften Waren zu fordern.

Artikel 5 Bezahlung

1. Der Käufer / Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnungen von ALSO International bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin (bei Fehlen desselben innerhalb einer Frist von 8 Tagen) zu begleichen. Die Bezahlung muss ohne jede/n Aufschub, Abzug oder Verrechnung erfolgen.

2. Wenn der Käufer / Auftraggeber den geschuldeten Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist er ALSO International ohne spezielle Inverzugsetzung den gesetzlichen Zins (Handel) auf den noch nicht bezahlten Rechnungsbetrag schuldig, und zwar ab dem letzten Tag der Zahlungsfrist.

3. Schon durch die Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist befindet sich der Käufer / Auftraggeber in Verzug, und ALSO International ist dann berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Außerdem sind in einem solchen Fall alle weiteren Forderungen, aus welchem Grund auch immer entstanden, von ALSO International gegenüber dem Käufer / Auftraggeber sofort fällig, und ALSO International ist zur Aussetzung der Ausführung eines jeden Vertrags sowie der vollständigen oder teilweisen Aufhebung eines jeden Vertrags mit dem Käufer / Auftraggeber berechtigt.

4. Neben dem geschuldeten Betrag ist ALSO International berechtigt, vom Käufer / Auftraggeber die Bezahlung aller Kosten zu fordern, die durch die Nichtzahlung des Käufers / Auftraggebers verursacht wurden, sowie der gerichtlichen und der außergerichtlichen Kosten.

5. Für jeden Fall, bei dem ALSO International sich für die Eintreibung der Gelder der Hilfe Dritter bedient, muss der Käufer / Auftraggeber die außergerichtlichen Inkassokosten bezahlen. Diese werden mit 15% des geforderten Betrags festgesetzt, also dem Rechnungsbetrag, zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen gemäß Absatz 2 dieses Artikels, mindestens aber EURO 500,00; dies unbeschadet des Anspruchs von ALSO International auf die vollständige Vergütung aller ALSO International entstandenen Kosten.

6. ALSO International ist jederzeit berechtigt, die eigenen Forderungen gegen den Käufer / Auftraggeber an Dritte zu übertragen oder zu verpfänden.

7. Wenn ALSO International gegen den Käufer / Auftraggeber einen Antrag auf Zahlungsunfähigkeit stellt, muss der Käufer / Auftraggeber, neben dem geschuldeten Betrag gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Absatz dieses Artikels, auch die darauf erhobenen gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten für den Antrag auf Zahlungsunfähigkeit bezahlen.

8. Vom Käufer / Auftraggeber geleistete Zahlungen beziehen sich in erster Linie auf die Bezahlung der Kosten, in zweiter Linie auf die Bezahlung der Zinsen und in dritter Linie auf die Bezahlung der Hauptsumme.

Artikel 6 Kontrollpflicht und Reklamationen

1. Der Käufer / Auftraggeber ist gehalten, die von ALSO International gelieferten Waren sofort nach dem Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen wegen sichtbarer Mängel an den Waren (einschließlich und ohne auf die nachfolgende Aufzählung beschränkt zu sein, Reklamationen der Mengen, der Maße, der Gewichte, der Verpackung und der Qualität) müssen vom Käufer / Auftraggeber innerhalb von maximal drei Tagen nach dem Erhalt der Waren schriftlich angezeigt werden. Wenn dies nicht fristgemäß erfolgt, verliert der Käufer / Auftraggeber alle entsprechenden Reklamationsansprüche, und es wird davon ausgegangen, dass ALSO International seine gesamten Verpflichtungen erfüllt hat.

2. Für Reklamationen wegen verdeckter (nicht sichtbarer) Mängel gilt ebenfalls eine Reklamationsfrist von drei Tagen, wobei diese Frist an dem Tag beginnt, an dem der Käufer / Auftraggeber diese verdeckten Mängel festgestellt hat bzw. hätte feststellen müssen.

3. Reklamationen, welcher Art auch immer, setzen die Zahlungspflichten des Käufers / Auftraggebers nicht aus.

Defekte Waren

4. Zwischen ALSO International und dem Käufer / Auftraggeber gelten die Garantiezeiten, die vom Hersteller der gelieferten Produkte eingeräumt werden. Ein Garantieanspruch muss vom Käufer / Auftraggeber innerhalb der geltenden Frist bei ALSO International durch Zusendung eines vollständig ausgefüllten RMA-Formulars oder Sammelformulars anzeigt werden, das auf der Website von ALSO International zur Verfügung steht; ansonsten verfällt der Garantieanspruch.

5. Nach der Zuweisung einer RMA-Nummer durch ALSO International muss der Käufer / Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen für die Rücksendung der Waren an ALSO International gemäß den ihm erteilten Anweisungen sorgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Käufers / Auftraggebers.

6. Nach dem Erhalt der zurückgesendeten Waren wird ALSO International diese kontrollieren. Wenn ALSO International den Garantieanspruch als begründet beurteilt, wird der damit verbundene Kaufpreis anteilig gutgeschrieben und zurückgezahlt, dies unter dem Vorbehalt der Anerkennung des Garantieanspruchs durch den Hersteller. Wenn der Hersteller den Garantieanspruch ablehnt, ist der Käufer / Auftraggeber doch noch verpflichtet, ALSO International den zurückgezahlten Kaufpreis zu erstatten.

7. Bei Reklamationen wegen eines Mangels bzw. Fehlers kann der Käufer / Auftraggeber keinen Garantieanspruch geltend machen, wenn:

a. er die Waren nicht gemäß den zugehörigen Anweisungen genutzt hat bzw. wenn er diese verwahrlosen ließ;

b. er Änderungen an den Waren vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ; dazu gehören auch Reparaturen, die nicht von oder im Namen von ALSO International oder vom Hersteller ausgeführt wurden;

c. er anderweitig nicht sorgfältig mit den Waren umgegangen ist;

d. der zurückgesendete Artikel vollständig verbraucht ist;

e. er den Kaufpreis für die Waren nicht (vollständig) bezahlt hat, oder wenn er anderweitig seine Verpflichtungen gegenüber ALSO International nicht erfüllt hat;

f. er diese Waren nicht gemäß der dafür geltenden Regelung für ALSO International ausgewiesen hat.

8. Die vorstehende Garantieregelung gilt nicht für Cartridges/Toner für den erstmaligen Gebrauch (Set-Up), die bei einem gekauften Drucker mitgeliefert werden.

Falsche Lieferung

9. Ein Rücksendeverlangen wegen falscher Lieferung muss vom Käufer / Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen nach dem Erhalt der Waren bei ALSO International durch Zusendung eines vollständig ausgefüllten RMA-Formulars oder Sammelformulars anzeigt werden, das auf der Website von ALSO International zur Verfügung steht; ansonsten verfällt der Anspruch auf Abhilfe.

10. Die zurückzugebenden Produkte müssen gängig und als neu verkaufbar sein. Sie müssen unbeschädigt sein und sich in der Originalverpackung befinden, und sie dürfen nicht geöffnet worden sein und keine aufgebrochenen Siegel aufweisen. Auf Wunsch des Käufers / Auftraggebers bestellte, kombinierte oder modifizierte Waren können in keinem Fall zurückgegeben werden (ausgenommen im Fall einer falschen Lieferung von ALSO International).

11. Nach der Zuweisung einer RMA-Nummer durch ALSO International werden die zurückzugebenden Waren von einem von ALSO International eingeschalteten Transportunternehmen abgeholt. Der Käufer / Auftraggeber muss die Ware gemäß den Anweisungen von ALSO International und/oder dem vorgenannten Transportunternehmen bereitstellen.

12. Nach dem Erhalt der zurückgesendeten Waren wird ALSO International diese kontrollieren. Wenn ALSO International die Rücksendung als gerechtfertigt beurteilt, wird der damit verbundene Kaufpreis anteilig gutgeschrieben.

Artikel 7 Haftung

1. Jede Haftung von ALSO International bleibt auf den Betrag beschränkt, der im entsprechenden Fall aufgrund der von ALSO International abgeschlossenen Versicherung(en) ausgezahlt wird, zuzüglich der laut Versicherungsvertrag von ALSO International zu tragenden Selbstbeteiligung. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, keine Auszahlung aufgrund der genannten Versicherung(en) erfolgt, bleibt jede Haftung von ALSO International auf den Rechnungsbetrag beschränkt, der dem Käufer / Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem Eintreten des Haftungsfalls in Rechnung gestellt wurde; wobei hier ein Höchstbetrag von € 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend Euro) gilt. ALSO International haftet in keinem Fall für Schäden in Form von Umsatz- oder Einkommenseinbußen, verringertem Goodwill oder für etwaige andere indirekte Schäden bzw. Folgeschäden.

2. Die im vorstehenden Absatz beschriebene Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder bewusster Zuwiderhandlung von ALSO International.

3. Der Käufer / Auftraggeber stellt ALSO International, die Mitarbeiter von ALSO International und die von ALSO International für die Ausführung des Vertrags eingeschalteten Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der (Weiter-)Lieferung der Waren ergeben oder damit im Zusammenhang stehen. Der Käufer / Auftraggeber ist verpflichtet, sich diesbezüglich ausreichend zu versichern und versichert zu halten.

4. Alle Ansprüche des Käufers / Auftraggebers gegen ALSO International, ausgenommen diejenigen, die von ALSO International anerkannt wurden, verfallen nach einer Zeit von 12 Monaten nach dem Entstehen dieser Ansprüche.

Artikel 8 Nicht zuschreibbare Nichterfüllung (Höhere Gewalt)

1. ALSO International kann auf keinen Fall für die Vergütung von Kosten, Schäden und Zinsen haftbar gemacht werden, wenn ALSO International infolge eines Falls von Höherer Gewalt die eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer / Auftraggeber nicht erfüllen kann.

2. Unter "Höhere Gewalt" sind in diesen Bedingungen alle Gegebenheiten und Umstände zu verstehen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs und/oder des Risikobereichs von ALSO International liegen, und/oder aufgrund derer nach billigem Ermessen die Ausführung des Vertrags von ALSO International nicht verlangt werden kann. Dazu gehören (ohne auf die nachstehende Aufzählung beschränkt zu sein) Transportstörungen und Infektionen bzw. Infektionsgefahr, betriebliche Störungen, Mängel oder Schäden an Produktionsmitteln, Streiks und vergleichbare Ereignisse, zurechenbare und nicht-zurechenbare Nichterfüllungen seitens der von ALSO International eingeschalteten Dritten, behördliche Maßnahmen sowie Mangel an Rohstoffen, Stockung bei der Anlieferung von Rohmaterialien oder Halbprodukten.

3. Unbeschadet aller weiteren den Parteien zustehenden Rechte, gibt ein Fall von Höherer Gewalt beiden Parteien die Berechtigung, den Vertrag für den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags auszusetzen, nachdem der Fall von Höherer Gewalt zwei Monate lang besteht, wobei hier die Parteien gegenseitig nicht zu Schadenersatzleistungen verpflichtet sind.

4. Wenn ALSO International die eigenen Verpflichtungen (bereits) teilweise erfüllt hat, hat ALSO International Anspruch auf die Bezahlung eines entsprechenden Anteils des vereinbarten Preises auf der Grundlage der bereits verrichteten Arbeiten und der entstandenen Kosten.

Artikel 9 Transport

Versandkosten

1. Für die versandfreie Lieferung und für die Versandkosten gelten bei ALSO International die nachstehenden Bestimmungen. Außerhalb der Beneluxländer und Deutschland gilt ein Mindestbestellwert. Bestellungen, die diesen Mindestbestellwert nicht erreichen, können nicht ausgeführt werden.

Land Mindestbestellwert Versandfrei ab Versandkosten bei unfrei
Benelux -- € 450,- € 12,50
Deutschland -- € 450,- € 12,50
Frankreich € 1.000,- € 1.500,- € 25,-
GB £ 1.000,- £ 2.500,- £ 25,-
Übriges Europa € 500,- € 5.000,- € 100,-


Direktlieferungen

2. Für Sendungen, die an eine andere Adresse als die vereinbarte Standard-Adresse gesendet werden, wird eine Gebühr für die Direktlieferung (Drop Shipment Fee) in Rechnung gestellt. Auch für Direktlieferungen gilt für bestimmte Länder ein Mindestbestellwert.

Land Mindestbestellwert Gebühr Direktlieferung
Benelux -- € 7,50
Deutschland -- € 7,50
Frankreich € 1.500,- € 25,-
GB £ 1.000,- £ 25,-
Übriges Europa € 500,- € 25,-


Bestellkosten

3. In bestimmten Fällen kann ALSO International Bestellkosten in Form einer "Handling Fee" in Rechnung stellen. Spezielle Transportvereinbarungen und zusätzlich gelieferte Sonderleistungen führen zu Mehrkosten.

Artikel 10 Marken und Verpackung

ALSO International behält sich das Recht vor, die Waren und die Verpackung mit dem eigenen Namen und der eigenen Handelsmarke zu kennzeichnen. Es ist dem Käufer / Auftraggeber nicht erlaubt, von ALSO International angebrachte Marken- oder Erkennungszeichen zu verändern oder zu entfernen.

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von ALSO International bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer / Auftraggeber seine gesamten Verpflichtungen gegenüber ALSO International - aus dieser und aus früheren Lieferungen - erfüllt hat. Die Waren können von ALSO International sofort zurückgefordert werden, wenn der Käufer / Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat, oder wenn ALSO International Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer / Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.

2. Der Käufer / Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt liegt, zu veräußern, zu vermieten oder zum Gebrauch zu überlassen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Weiterverkauf im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers / Auftraggebers ist erlaubt, solange ALSO International dem Käufer / Auftraggeber nicht schriftlich mitteilt, dass ALSO International seine Rechte ausüben will, die sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergeben.

3. Der Eigentumsvorbehalt wird auch zugunsten der folgenden Punkte ausbedungen:

a. Alle ALSO International entstehenden Kosten infolge einer Nichterfüllung des Käufers / Auftraggebers, wobei diese Kosten mit 10% des vom Käufer / Auftraggeber noch nicht bezahlten Kaufpreises festgesetzt werden; dies unbeschadet des Anspruchs von ALSO International auf vollständige Erstattung der ALSO International entstandenen Kosten;

b. Alle ALSO International entstandenen Weiterverkaufsverluste, das heißt, die negative Differenz zwischen dem vom Käufer / Auftraggeber noch nicht bezahlten Kaufpreis und dem Kaufpreis, zu dem ALSO International die entsprechenden Waren an eine Drittpartei verkauft.

Artikel 12 Geltendes Recht, zuständige Gerichtsbarkeit und Streitfälle

1. Für alle Verträge zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Alle Streitfälle zwischen den Parteien sind ausschließlich durch das Gericht in Arnhem/Niederlande zu entscheiden, wenn und insoweit wie diese Streitfälle von einem Gericht entschieden werden müssen, und wenn und insoweit das Gesetz nicht durch Regelungen des zwingenden Rechts ein anderes Gericht als für diese Streitfälle zuständig erklärt hat.

Hinterlegt bei der Handelskammer "Kamer van Koophandel Centraal Gelderland".

Nummer: 09085944