Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Lieferanten-Zertifizierungstrainings (Technology) bei der ALSO Deutschland GmbH (nachstehend ALSO) - Version: 01.12.2020


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1. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH

1.1

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lieferanten-Zertifizierungstrainings gelten ausschließlich und in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lieferanten-Zertifizierungstrainings abweichende Bedingungen erkennt ALSO nicht an, es sei denn, ALSO hat ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform und durch Unterschrift (einschließlich Fax und unterschriebenem PDF per E-Mail) zugestimmt. Andere vom Teilnehmer bereits akzeptierte Geschäftsbedingungen von ALSO sowie die Akzeptanz des Teilnehmers zur Datenschutzerklärung von ALSO bleiben unberührt.
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lieferanten-Zertifizierungstrainings von ALSO gelten auch dann, wenn ALSO in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferanten-Zertifizierungstrainings vorbe-haltlos ausführt.

1.2

Von ALSO durchgeführte Lieferanten-Zertifizierungstrainings werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen durchgeführt (ALSO behält sich aber vor, Lieferanten-Zertifizierungstrainings auch in digitaler Form z.B. als webinar anzubieten und durchzuführen) und dienen als Vorbereitungstraining für Herstellerzertifizierungen; d.h. die finale Zertifizierung kann nur über den entsprechenden Hersteller erlangt werden, nicht über ALSO. Die Begriffe Lieferant und Hersteller sind synonym zu verstehen.

1.3

Soweit ALSO dem Teilnehmer die Möglichkeit bietet, während der Veranstaltung die vom Teilnehmer gewünschte Herstellerzertifizierung (z.B. online über ein entsprechendes Herstellerportal) zu erlangen, stellt dies lediglich einen unverbindlichen Service von ALSO dar. Die eigentliche Herstellerzertifizierung richtet sich allein nach den Anforderungen und Vorgaben des Herstellers und steht außerhalb jeder Zuständigkeit und Verantwortung von ALSO. ALSO übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie, dass der Teilnehmer die Herstellerzertifizierung tatsächlich erreicht bzw. dem Teilnehmer vom Hersteller eine Teilnahmebescheinigung oder ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt oder erteilt wird.

1.4

Alle Vereinbarungen, Ergänzungen und/oder Änderungen von Vereinbarungen in Bezug auf die Teilnahme an von ALSO angebotenen Veranstaltungen bedürfen der Textform. ALSO behält sich vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen Lieferanten-Zertifizierungstrainings jederzeit zu ändern.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Angebote von ALSO sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Anmeldungen des Teilnehmers sind verbindlich Aufträge werden erst durch Bestätigung in Textform (elektronische Mitteilung ist ausreichend) oder durch Ausführung angenommen.

3. ANMELDUNG

3.1

Anmeldung zu den von ALSO angebotenen Veranstaltungen (Trainings) zur Vorbereitung auf Herstellerzertifizierungen können ausschließlich online über das Herstellerportal im ALSO Shop vorgenommen werden. Der Teilnehmer hat dabei in der Anmeldemaske Firmendaten und persönliche Daten anzugeben. Mit Absenden der Anmeldung über >jetzt anmelden< erklärt der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung.

3.2

Anmeldungen werden stets in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3.3

ALSO bestätigt die Anmeldung für beide Parteien verbindlich unter der in der Anmeldung genannten E-Mail-Adresse. Die Anmeldebestätigung enthält u.a. die bestätigten Beginn- und Endzeiten des Trainings, den bestätigten Trainingspreis, den bestätigten Ort und Raum der Veranstaltung bzw. abweichend davon die Durchführung in digitaler Form (online), die Teilnehmerkontaktdaten sowie ggf. weitere erforderliche Hinweise.

3.4

Sollte innerhalb von 10 Kalendertagen auf die Anmeldung keine Reaktion seitens ALSO erfolgt sein, wird darum gebeten sich direkt mit einem zuständigen Ansprechpartner bei ALSO zu wenden.

4. STORNIERUNG

4.1

Stornierungen sind schriftlich (Brief/Fax) oder per E-Mail an ALSO zu senden. Kontaktdaten werden in der Anmeldebestätigung genannt. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.

4.2

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme-berechtigung jederzeit auf einen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen

4.3

Bei einer Stornierung vor Beginn der Veranstaltung gelten folgende verminderte Preise, die als Stornierungskosten zu verstehen sind (Zahlungspflicht):

  • 15 bis 10 Wochentage: 50% der Trainingskosten
  • Weniger als 10 Wochentage: 100% der Trainingskosten

Stornierungen einer bereits laufenden Veranstaltung (Mehrtagesveranstaltungen) sind ausgeschlossen – sollte der Teilnehmer aus eigenen Gründen nur partiell an einer Veranstaltung teilnehmen, ist dennoch stets der Gesamtpreis zu bezahlen.

4.4

Bei krankheitsbedingter Verhinderung kann der Teilnehmer nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung kostenlos auf ein späteres Training innerhalb der nächsten 6 Monate umbuchen.

4.5

Die unter Punkt 4.3 angegebene verminderte Zahlungspflicht fällt auch an, wenn die Veranstaltung vom Teilnehmer auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird.

4.6

Bei Veranstaltungen, die ALSO mit Kooperationspartnern durchführt, gelten gesonderte Rücktrittsregelungen.

5. ABSAGE

5.1

Sollte die Veranstaltung aus organisatorischen (z.B. die Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht) oder unvorhersehbaren Gründen durch ALSO abgesagt werden - was ALSO sich jederzeit vorbehält - wird dem angemeldeten Teilnehmer der bereits gezahlte Preis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des angemeldeten Teilnehmers sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von ALSO. Bei Veranstaltungen (Trainings), die sich auf mehrere aufeinanderfolgende Termine erstrecken, wird der Ausfall eines oder mehrerer Termine der jeweils ausgefallene Termin des Trainings zu einem späteren von ALSO festgelegtem Zeitpunkt erneut angeboten; weitere Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

5.2

Wird die in der Veranstaltungsinformation aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich ALSO vor, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen oder ggf. auch abzusagen. In diesem Fall werden Sie durch ALSO benachrichtigt.

5.3

Bei den Veranstaltungen, die ALSO mit Kooperationspartnern durchführt, gelten gesonderte Bedingungen.

5.4

Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch die Absage entstehen, kommt ALSO (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

6. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1.

Die von ALSO genannten Preise gelten pro Teilnehmer und beinhalten einen digitalen Satz Trainingsunterlagen und die Kosten für das Catering während der Veranstaltung. Reisekosten und Kosten der Unterbringung, etc. sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.2

Von ALSO in Rechnung gestellte Veranstaltungen sind vom Teilnehmer sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung keine abweichenden Zahlungsbedingungen ausgewiesen werden. Zahlungen sind vom Teilnehmer auf dessen Kosten über die in der Rechnung angegebenen Bankverbindung von ALSO auszugleichen.

6.3

ALSO ist berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2, 247 BGB) zu erheben. Das Recht, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt, sofern ALSO beweisen kann, dass der Schaden auf der verspäteten Erfüllung beruht.

7. AUFRECHNUNG

Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8. DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG

Die Veranstaltung wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Veranstaltungsziel erreichen kann. Hierbei steht im Fall der Präsenzveranstaltung in der Regel jeweils ein PC bzw. Terminal für maximal zwei Teilnehmer zur Verfügung – sollte die Veranstaltung online durchgeführt werden, ist der Teilnehmer für das erforderliche Equipment und eine stabile Datenleitung selber verantwortlich. Für den individuellen Trainingserfolg (Veranstaltungserfolg) haftet ALSO nicht. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sind ebenso vorbehalten wie Referentenwechsel.

9. HAFTUNG

9.1

ALSO haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Soweit ALSO keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.2

Die Haftung wegen fahrlässiger Verletzung des Lebens, der körperlicher Unversehrtheit oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3

Soweit die Schadensersatzhaftung durch ALSO ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ALSO.

9.4

Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist jede Haftung ausgeschlossen.

9.5

ALSO übernimmt keine Gewähr oder Haftung dafür, dass die gebuchte Veranstaltung die Erwartungen des Teilnehmers erfüllt bzw. für etwaige wirtschaftliche Vorteile, die der Teilnehmer erwartet oder sich verspricht. ALSO übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer zur Veranstaltung eingebrachte Gegenstände.

10. URHEBERRECHT

Die ausgegebenen und im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind unabhängig von ihrer Form urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von ALSO bzw. dem Kooperationspartner von ALSO vervielfältigt, übersetzt oder anderweitig genutzt werden. Zur Verfügung gestellte Skripte und andere von ALSO im Rahmen der Veranstaltung übergebene Unterlagen werden exklusiv für die gebuchte Veranstaltung und deren Teilnehmer zu Verfügung gestellt. Die während der Veranstaltung zu Unterrichts-Trainingszwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert werden. Für Urheberrechtsverstöße gleich welcher Art durch den Teilnehmer haftet dieser umfassend und unbegrenzt entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

11. DATENSCHUTZ

ALSO übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Mit seiner Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 I a DSGVO ein. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. ALSO verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Einzelheiten hierzu können dem Datenschutzhinweis von ALSO unter www.also.de entnommen werden.

12. TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Über die durch Unterschrift nachgewiesene Teilnahme an einer Veranstaltung stellt ALSO auf Wunsch des Teilnehmers eine Bescheinigung aus.

13. SONSTIGE BEDINGUNGEN

13.1

ALSO übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Trainingsinhalte. ALSO behält sich die Weiterentwicklung und Änderung der Veranstaltungsinhalte vor, wobei die wesentlichen Inhalte unberührt bleiben. Die Teilnehmer sind verpflichtet und erkennen dies an die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheits-bestimmungen strikt zu beachten – das Hausrecht liegt ausschließlich bei ALSO.

13.2

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von ALSO; ALSO ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dem zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.4

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lieferanten-Zertifizierungstrainings nichtig sein oder werden oder aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.